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AGB

Mietbedingungen für Gabelstapler

Der Mieter hat sich vor Inbetriebnahme von dem ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Spätere Beanstandungen haben keine Rechtswirksamkeit auf diesen Vertrag.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, es in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und nur bis zur Grenze der auf dem Tragfähigkeitsschild angegebenen Belastbarkeit zu betreiben. Maßgebliche Vorschriften und technische Regeln sind bei der Benutzung des Mietobjekts zu beachten.

Es dürfen nur Fahrer mit einem gültigen Fahrerausweis für Gabelstapler das Mietobjekt bedienen.

Das Mietgerät ist nicht versichert. Der Mieter trägt vom Beginn der Anlieferung bis zur Rückgabe an den Vermieter die Sach- und Betriebsgefahr des Mietobjektes.

Der Mieter verpflichtet sich das Mietgerät zugunsten der Sandersfeld Staplerservice GmbH auf Brand, Diebstahl und Maschinenbruch zu versichern. Dies entfällt bei Abschluss einer Maschinenbruchversicherung. Halter des Mietgeräts ist der Mieter.

Bei Unfällen wird der Vermieter sofort über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze vom Mieter unterrichtet. Brand oder Entwendungsschaden sind vom Mieter und Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde direkt anzuzeigen.

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden, die an dem Mietgerät durch Missachtung folgender Pflichten entstehen:

-bei einem batteriebetriebenen Mietobjekt müssen die Richtlinien der Batterie- und Ladegerätehersteller beachtet werden. Der Mieter stellt auf seine Kosten vor Beginn jeder Arbeitsschicht sicher, dass

a) der Batterieelektrolytstand kontrolliert und ergänzt wird

b) die Batterieoberfläche gereinigt ist

c) der Mindest-Ladezustand der Batterie nicht unterschritten wird

d) Sichtkontrolle bei Super-Elastik-Bereifung bzw. Bandagen

e) sofern nicht anders vereinbart: regelmäßige Befüllung der Batterie mit demineralisiertem Wasser

-bei einem verbrennungsmotorischen Mietobjekt muss die Pflege gemäß Bedienungsanleitung überwacht und auf Kosten des Mieters vor Beginn jeder Arbeitsschicht ausgeführt werden:

a) Kontrolle der Flüssigkeiten, ggfs. mit Ergänzung (Öle, Fette, Wasser)

b) Kontrolle des Reifenluftdrucks bei Luftbereifung

c) Sichtkontrolle bei Super-Elastik-Bereifung bzw. Bandagen

(sollten sich hier Abweichungen zu Herstellerangaben ergeben, so ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen)

Der tägliche Einsatz des Mietobjektes ist auf 1 Arbeitsschicht (8 Std. täglich) begrenzt. Der genannte Mietpreis erhöht sich bei 2 Arbeitsschichten (16 Std. täglich) um 50%, bei 3 Arbeitsschichten (24 Std. täglich) um 100%. Anbaugeräte gegen Mehrpreis auf Anfrage.

Bei langfristiger Miete ist der Mieter verpflichtet alle erforderlichen Inspektionen durch den Kundendienst des Vermieters durchführen zu lassen. Folgende Inspektionsintervalle sind auf Kosten des Mieters einzuhalten:

Bei 1 Arbeitsschicht ¼ jährlich, bei 2 Arbeitsschichten alle 2 Monate, bei 3 Arbeitsschichten jeden Monat.

Nach Ablauf der Mietzeit ist das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand vom Mieter zurückzuliefern. Falls dieses nicht erfolgt, werden die Kosten hierfür je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Mietzeit endet nach schriftlicher Abmeldung vom Mieter am darauffolgenden Kalendertag.

Eine Unter- und Weitervermietung des Mietgeräts ist nur nach Absprache und Zustimmung des Vermieters zulässig.

Für den Mietvertrag ist die Schriftform vereinbart. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sofern einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstatt der unwirksamen Klausel rechtsgültige Bestimmungen zu treffen, die den gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der Ungültigen entsprechen.

Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 49716 Meppen

Papenburg, Dezember 2021